Neuer Stil - alte Schablonen?
Spätestens
seit der Amtsführung des ehemaligen Verteidigungsministers Platter, dem
(aus welchen Motiven auch immer) der Blick auf die realen Verhältnisse
im Bundesheer verstellt gewesen sein mag, widerspricht die Ausrichtung
des Bundesheeres dem Gebot des Verfassungsgesetzgebers. Wäre die
Ausrichtung des Heeres nämlich eine – so wie es im Gesetz steht - nach
dem Grundsatz der Miliz, so hätte diese den weit überwiegenden Teil der
Armee zu stellen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.
Das System, wie derzeit die Wehrpflicht gestaltet wird, ist
weitestgehend sinnlos! Das Gros des Heeres wird NICHT aus
Milizverbänden, sondern aus Berufskaderverbänden gebildet – wer’s nicht
glaubt, werfe einen Blick auf die Homepage des BMLVS. Wehrpflichtige
erfüllen in diesem System lediglich die Rolle menschlichen Füllmaterials
zum „Fähigkeitserhalt der Führung im Gefecht“ für Berufskader, die den
Rahmen eines Präsenzheeres bilden. Für ein paar Tage übrigens nur, denn
erst nach fünf Monaten Ausbildung haben sie ihre sogenannte
Feldverwendungsfähigkeit erreicht.
Zum Rechtsstaat: Von der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags „ nach dem
Prinzip einer Miliz“ (B-VG) kann also keine Rede sein. Und von der
Bedarfsorientiertheit (wozu ein Präsenzheer, wenn es auf Jahre hinaus
keine konventionelle Bedrohung gibt) noch weniger.
Ob’s einem gefällt oder nicht: Am 20. Jänner 2013 hat die überwiegende
Mehrheit unseres Staatsvolks, an das man die Entscheidung über die
Zukunft unseres Wehrsystems delegiert hat, sich für die Beibehaltung der
Wehrpflicht ausgesprochen. Man möchte annehmen, dass es die Aufgabe der
Regierung wäre, diese mit Sinngehalt auszustatten. Ein solcher ließe
sich erkennen, wäre das Heer nach dem Grundsatz der Miliz ausgerichtet.
Aber so?
Wenn Medien in der Demokratie neben der Vielfalt ihrer Funktionen auch
die der Kontrolle haben (zumindest von einer Qualitätszeitung darf man
das erwarten), wäre es höchste Zeit, den Blick auf dieses Thema zu
schärfen. Dann hieße es wohl nicht „Große offene Baustellen gibt es im
Sicherheitsbereich nicht“ (zit. simo, derStandard 25/10 s.2) – es wäre
die Notwendigkeit einer Großbaustelle erkennbar und deren Einrichtung
anzuregen! MG