Parteienbefragung zur WAHL 2013 - Teil 2

Wo bleibt die wirklich notwendige Bundesheer-Reform?


Statements der Parteien und SGSP Kommentar                        


Nicht nur Fachleuten ist klar, dass mit den Reformvorschlägen für den  Grundwehrdienst noch lange keine Reform der Wehrpflicht eingesetzt hat. So sehr es begrüßenswert ist, den Grundwehrdienst attraktiver zu gestalten, so sehr hängt die Organisationsform des Heeres seit vielen Jahren in einer Schieflage. Die Bundesverfassung schreibt bekanntlich ein Milizsystem vor. Derzeit besteht das Heer aus Berufskader und auszubildenden Grundwehrdienern. Die Miliz ist lediglich ein „Anhängsel“. Von einem Grundsatz, wie ihn der Verfassungsgesetzgeber vorschreibt, kann keine Rede sein. Wo sieht man in Ihrer Partei Änderungsbedarf?


SPÖSPÖ:    „Die Reform des Wehrdienstes stellt lediglich den ersten Schritt einer umfassenden Bundesheer-Reform dar. Von den Reformmaßnahmen sind Grundwehrdiener wie Milizsoldaten gleichermaßen betroffen. Künftig wird die Ausbildung der Rekruten „milizorientierter“ erfolgen, um zu gewährleisten, dass sich mehr Wehrpflichtige für eine Milizlaufbahn entscheiden. Die Miliz bildet dabei weiterhin einen elementaren Baustein im System Österreichisches Bundesheer.“


ÖVPÖVP:    „Die Miliz ist eine unverzichtbare Komponente des Österreichischen Bundesheers. Die ÖVP tritt deshalb entschieden für eine weitere Stärkung der Miliz ein. Egal ob im Hochwasser-Einsatz, bei den internationalen Aufgaben oder den Einsätzen quer durch Österreich: Die Soldaten der Miliz vollbringen außergewöhnliche Leistungen. Deshalb haben wir eine Stärkung der Miliz eingefordert und umgesetzt. Für die ÖVP ist die Stärkung der Miliz durch Formulierung eines klaren Grundauftrages, einer klaren Zuordnung von Verantwortung für die Milizverbände, dem Bekenntnis zu regelmäßigen Übungen – auch gemeinsam mit den Blaulichtorganisationen – und zur gezielten Heranziehung für Einsätze in Österreich wichtig.“


FPÖFPÖ:    „Durch die Einführung von Rekrutenschulen könnten die Soldaten in personeller, materieller und struktureller Hinsicht bestens ausgebildet werden. Die Miliz braucht wieder eine präsente, militärische Heimat. Sie sollte in allen Waffengattungen abgebildet werden und damit glaubwürdig für den Aufwuchs im Rahmen der militärischen Landesverteidigung und keinesfalls nur raumgebunden als leichte Schutztruppe zur Verfügung stehen.“


GRÜNEDIE GRÜNEN: „Das Milizsystem diente der Bildung eines Massenheeres, wie es heute aufgrund der Bedrohungslage nicht mehr benötigt wird. Der Milizgrundsatz ist daher aus der Bundesverfassung zu streichen.“



BZÖBZÖ:    „Wie wir in unserem oben erwähnten Konzept ausführen, wollen wir den Umbau des derzeitigen ÖBH in eine echte Einsatzorganisation, in der sowohl der Aktivstand als auch der Milizstand klar zugeordnete Aufgaben und Prioritäten haben. Der Grundwehrdienst würde in jenen Zeiten, die keine Mobilisierung von allen Wehrpflichtigen notwendig machen, auf freiwilliger Basis erfolgen, kann aber durch die aufrecht bleibende Stellungspflicht jederzeit wieder voll aktiviert werden. Eine „Scheinreform“ des GWD mit „auswählbaren Modulen“ entspricht weder der geltenden Verfassungslage noch unseren Zielsetzungen. Wir sagen aber auch ehrlicherweise, dass wir den derzeitigen Verfassungsrechtsbestand für überholt halten, und haben in dem angesprochenen Konzept auch ausführlich dargelegt, wie wir diesen verändern wollen.“


STRONACHTEAM STRONACH:    „Im Falle jeder Bedrohung muss die Souveränität und Unverletzlichkeit Österreichs unter allen Umständen gewahrt bleiben und die Funktionsfähigkeit von Staat und Gesellschaft in Krisensituationen außergewöhnlichen Umfanges sichergestellt sein. Das Bundesheer leistet dazu einen entscheidenden Beitrag. Das derzeitige Wehrsystem ist nachhaltig sanierungsbedürftig. Ohne grundlegende Systemänderung wird es aber keine Sanierung geben können. In ihren Grundsätzen stellt sich uns die zukünftige Ausrichtung des Bundesheeres daher folgendermaßen dar: (a) Die Marke Österreichisches Bundesheer garantiert hohe Motivation der Soldaten, (b)  Professionalität der Leistung und solide Qualität der Ergebnisse. (c) Die Miliz ist ein wesentlicher Teil der Streitkräfte. (d) Sie wird dann aufgeboten, wenn die präsenten Kräfte an ihre quantitativen Grenzen stoßen. Das Bundesheer stellt sich als Ganzes dar. Es gibt keine organisatorische Zweiteilung in eine Katastrophenhilfstruppe und eine militärische Interventionstruppe. Das Bundesheer braucht eine straffe Führung und eine schlanke, effiziente Verwaltung. Das Bundesheer braucht eine angepasste Infrastruktur wie moderne Kasernen und geeignete Übungsplätze sowie eine moderne und wirksame Bewaffnung und Ausrüstung. Das Bundesheer ist dem Verfassungsauftrag der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet (Artikel 51a B-VG)".


SGSP Kommentar


 Die meisten der befragten politischen Parteien haben sich zwar für eine Miliz, allerdings nur auf freiwilliger Basis ausgesprochen. Das Team Stronach spricht sogar vom Verfassungsauftrag der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit (Art. 51 a) aus, ohne aber zu erkennen, dass dies beim derzeitigen Budgetrahmen nur mit einer konsequenten Milizstruktur und nicht mit einem Schwergewicht auf Berufssoldaten zu gewährleisten ist.

Außerdem wird der Verfassungsauftrag, das Bundesheer nach den ‚Grundsätzen eines Milizsystems‘ (Art. 79 1) einzurichten (also überwiegend mit dafür notwendigerweise verpflichteten Milizsoldaten), nicht berücksichtigt. Nur die GRÜNEN erkennen die gravierende Problematik der Nichtbeachtung dieser Verfassungsbestimmung und verlangen: „Der Milizgrundsatz ist daher aus der Bundesverfassung zu streichen.“