Statements der Parteien und SGSP Kommentar
Nicht nur Fachleuten ist klar, dass mit den
Reformvorschlägen für den Grundwehrdienst noch lange keine Reform der
Wehrpflicht eingesetzt hat. So sehr es begrüßenswert ist, den
Grundwehrdienst attraktiver zu gestalten, so sehr hängt die
Organisationsform des Heeres seit vielen Jahren in einer Schieflage. Die
Bundesverfassung schreibt bekanntlich ein Milizsystem vor. Derzeit
besteht das Heer aus Berufskader und auszubildenden Grundwehrdienern.
Die Miliz ist lediglich ein „Anhängsel“. Von einem Grundsatz, wie ihn
der Verfassungsgesetzgeber vorschreibt, kann keine Rede sein. Wo sieht
man in Ihrer Partei Änderungsbedarf?

SPÖ:
„Die Reform des Wehrdienstes stellt lediglich den ersten Schritt einer
umfassenden Bundesheer-Reform dar. Von den Reformmaßnahmen sind
Grundwehrdiener wie Milizsoldaten gleichermaßen betroffen. Künftig wird
die Ausbildung der Rekruten „milizorientierter“ erfolgen, um zu
gewährleisten, dass sich mehr Wehrpflichtige für eine Milizlaufbahn
entscheiden. Die Miliz bildet dabei weiterhin einen elementaren Baustein
im System Österreichisches Bundesheer.“

ÖVP:
„Die Miliz ist eine unverzichtbare Komponente des Österreichischen
Bundesheers. Die ÖVP tritt deshalb entschieden für eine weitere Stärkung
der Miliz ein. Egal ob im Hochwasser-Einsatz, bei den internationalen
Aufgaben oder den Einsätzen quer durch Österreich: Die Soldaten der
Miliz vollbringen außergewöhnliche Leistungen. Deshalb haben wir eine
Stärkung der Miliz eingefordert und umgesetzt. Für die ÖVP ist die
Stärkung der Miliz durch Formulierung eines klaren Grundauftrages, einer
klaren Zuordnung von Verantwortung für die Milizverbände, dem
Bekenntnis zu regelmäßigen Übungen – auch gemeinsam mit den
Blaulichtorganisationen – und zur gezielten Heranziehung für Einsätze in
Österreich wichtig.“

FPÖ:
„Durch die Einführung von Rekrutenschulen könnten die Soldaten in
personeller, materieller und struktureller Hinsicht bestens ausgebildet
werden. Die Miliz braucht wieder eine präsente, militärische Heimat. Sie
sollte in allen Waffengattungen abgebildet werden und damit glaubwürdig
für den Aufwuchs im Rahmen der militärischen Landesverteidigung und
keinesfalls nur raumgebunden als leichte Schutztruppe zur Verfügung
stehen.“

DIE
GRÜNEN: „Das Milizsystem diente der Bildung eines Massenheeres, wie es
heute aufgrund der Bedrohungslage nicht mehr benötigt wird. Der
Milizgrundsatz ist daher aus der Bundesverfassung zu streichen.“

BZÖ:
„Wie wir in unserem oben erwähnten Konzept ausführen, wollen wir den
Umbau des derzeitigen ÖBH in eine echte Einsatzorganisation, in der
sowohl der Aktivstand als auch der Milizstand klar zugeordnete Aufgaben
und Prioritäten haben. Der Grundwehrdienst würde in jenen Zeiten, die
keine Mobilisierung von allen Wehrpflichtigen notwendig machen, auf
freiwilliger Basis erfolgen, kann aber durch die aufrecht bleibende
Stellungspflicht jederzeit wieder voll aktiviert werden. Eine
„Scheinreform“ des GWD mit „auswählbaren Modulen“ entspricht weder der
geltenden Verfassungslage noch unseren Zielsetzungen. Wir sagen aber
auch ehrlicherweise, dass wir den derzeitigen Verfassungsrechtsbestand
für überholt halten, und haben in dem angesprochenen Konzept auch
ausführlich dargelegt, wie wir diesen verändern wollen.“

TEAM
STRONACH: „Im Falle jeder Bedrohung muss die Souveränität und
Unverletzlichkeit Österreichs unter allen Umständen gewahrt bleiben und
die Funktionsfähigkeit von Staat und Gesellschaft in Krisensituationen
außergewöhnlichen Umfanges sichergestellt sein. Das Bundesheer leistet
dazu einen entscheidenden Beitrag. Das derzeitige Wehrsystem ist
nachhaltig sanierungsbedürftig. Ohne grundlegende Systemänderung wird es
aber keine Sanierung geben können. In ihren Grundsätzen stellt sich uns
die zukünftige Ausrichtung des Bundesheeres daher folgendermaßen dar:
(a) Die Marke Österreichisches Bundesheer garantiert hohe Motivation der
Soldaten, (b) Professionalität der Leistung und solide Qualität der
Ergebnisse. (c) Die Miliz ist ein wesentlicher Teil der Streitkräfte.
(d) Sie wird dann aufgeboten, wenn die präsenten Kräfte an ihre
quantitativen Grenzen stoßen. Das Bundesheer stellt sich als Ganzes dar.
Es gibt keine organisatorische Zweiteilung in eine
Katastrophenhilfstruppe und eine militärische Interventionstruppe. Das
Bundesheer braucht eine straffe Führung und eine schlanke, effiziente
Verwaltung. Das Bundesheer braucht eine angepasste Infrastruktur wie
moderne Kasernen und geeignete Übungsplätze sowie eine moderne und
wirksame Bewaffnung und Ausrüstung. Das Bundesheer ist dem
Verfassungsauftrag der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit verpflichtet (Artikel 51a B-VG)".
SGSP Kommentar
Die meisten der befragten politischen Parteien haben sich zwar für
eine Miliz, allerdings nur auf freiwilliger Basis ausgesprochen. Das
Team Stronach spricht sogar vom Verfassungsauftrag der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit (Art. 51 a) aus, ohne aber zu
erkennen, dass dies beim derzeitigen Budgetrahmen nur mit einer
konsequenten Milizstruktur und nicht mit einem Schwergewicht auf
Berufssoldaten zu gewährleisten ist.
Außerdem wird der Verfassungsauftrag, das Bundesheer nach den
‚Grundsätzen eines Milizsystems‘ (Art. 79 1) einzurichten (also
überwiegend mit dafür notwendigerweise verpflichteten Milizsoldaten),
nicht berücksichtigt. Nur die GRÜNEN erkennen die gravierende
Problematik der Nichtbeachtung dieser Verfassungsbestimmung und
verlangen: „Der Milizgrundsatz ist daher aus der Bundesverfassung zu
streichen.“
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