Wehrdienstreform – welche? Ein “Nebeltopf“ mehr ...

Da ist von einer Wehrdienstreform die Rede, mitunter gar von einer Heeresreform. Im Grunde entfernen österreichische Verteidigungsminister und ihre Helfer das Bundesheer immer mehr von dem, was vom Souverän in Gesetzesform festgelegt ist und fahren das Heer dabei an die Wand. Damit das nicht allen auffällt, kommt es zum Einsatz von Nebeltöpfen. Einer davon ist die Behauptung, es gäbe eine Wehrdienstreform.


Foto: Bundesheer/Minich/FenyvesiAm 20. Jänner 2013 wurde in Österreich das Volk in Sachen Wehrpflicht befragt. Diese erste österreichweite Volksbefragung war zwar rechtlich nicht bindend, dennoch erklärten die Regierungsparteien im Vorfeld des Referendums, sich an das Ergebnis zu halten, wobei ÖVP und FPÖ sich für eine Beibehaltung der Wehrpflicht aussprachen, SPÖ und Grüne für ein Berufsheer.

Mit nahezu 60 Prozent der Stimmen bei einer Befragungsbeteiligung von über 50 Prozent wurde eindrucksvoll für die Beibehaltung der Wehrpflicht gestimmt. Ein Debakel für Verteidigungsminister Darabos (SP), der in seiner Amtsführung genau das Gegenteil dessen beworben hatte, was eigentlich sein Vollziehungsauftrag gewesen wäre.

Das Heer hatte einmal viele Gesichter. Einige in der Politik haben es mit tatkräftiger Hilfe hoher und höchster Militärs dorthin gebracht, wo es heute liegt: am Boden! (Foto: Bundesheer/Minich/Fenyvesi)

Was war bzw. ist durch den Minister zu vollziehen?

Die Bundesverfassung gebietet, dass sich jedes Mitglied der Österreichischen Bundesregierung in seiner Amtsführung getreulich bestehende Gesetze zu vollziehen hat. Und diese bestimmen unmissverständlich, das Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten, wobei es auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergänzt wird. Die dafür notwendigen Organisationseinrichtungen (Friedensorganisation) haben den Bedürfnissen des Milizheeres (Einsatzorganisation) zu entsprechen. Die Vertretung des österreichischen Volkes betont dabei, dass die Einsatzorganisation im überwiegenden Maß Truppen zu umfassen habe, die zu Ãœbungszwecken oder zum Zweck eines Einsatzes zusammentreten – Miliz eben. (Quellen: B-VG Art. 79(1)bzw. WG §1)

Grundwehrdienst als Teil der Wehrpflicht

Nach den Empfehlungen der außerparlamentarischen (und daher nicht maßgeblichen) Bundesheer-Reformkommission wurde die allgemeine Wehrpflicht auf sechs Monate gekürzt. Die nach sechs Monaten der Grundausbildung folgenden Truppenübungen im Gesamtausmaß von zwei Monaten wurden ersatzlos gestrichen und damit der Miliz das wesentliche Merkmal entzogen. De facto wurde sie abgeschafft. Ein Blick auf den Organisationsrahmen des BMLV und seine Streitkräfte zeigt selbst auf geduldigem Papier klar und deutlich die Verfassungswidrigkeit. Und ein Blick hinter die Heereskulissen lässt den gleichen Eindruck bezüglich der des gesetzlichen Gebots über die Einsatzorganisation entstehen.

Hektische Betriebsamkeit – nicht wissend wohin, aber früher dort

In der Folge des Ergebnisses der Volksbefragung bemühten sich Regierungsvertreter im Ministerrang, unverzüglich eine sogenannte Wehrdienstreform auszuarbeiten und setzten sich gar selbst unter Zeitdruck. Einmal mehr wurde eine Arbeitsgruppe einberufen, die hauptsächlich aus Ministeriumsangehörigen bestand und in die man zum Zweck eines partizipatorischen Anstrichs auch Vertreter militärischer Vorfeldorganisationen einband. Die wesentlichen Elemente wurden freilich aus dem Ministerium vorgegeben. So berief man sich etwa auf Ergebnisse einer SWOT-Analyse (einer in den 60er Jahren propagierten Methode für Entscheidungsfindung), wobei diese freilich im „stillen Kämmerlein“ entstanden sein musste. Wenn es im Wesen einer solchen Analyse liegt, die „Strengths“, also die Stärken des Unternehmens BMLVS und Bundesheer auszudrücken, wird sich der Papierbedarf - abgesehen von anderen Qualifikationsmerkmalen - wohl gering gehalten haben.

Bezeichnend, dass man sichin der Arbeit dieser Experten – vermutlich einer politischen Vorgabe nachkommend – ausschließlich auf den Grundwehrdienst und den Soldatenalltag stürzte. So, als bestünde eine Wehrdienstreform lediglich aus Maßnahmen zur „Attraktivierung“ des Soldatenalltags.

Starke Worte und/oder ein starkes Stück, Ankündigungen einer Attraktivierung als Wehrdienstreform zu verkaufen, ist doch Wehrdienst weit mehr, als bloß Grundwehrdienst. Dieser ist wohl ein wichtiges Element, aber erst in Verbindung mit Milizübungen, freiwilligen Waffenübungen, dem Dienst als Zeitsoldat und letztlich den Einsätzen bzw. a.o. Ãœbungen macht er den Wehrdienst aus. Wussten die Herrschaften, oder jene die ihnen zuarbeiteten nicht um die gesetzlichen Grundlagen. Oder wollten sie mit der Ankündigung von „Behübschungsmaßnahmen“ den Blick auf die anderen Elemente und den Gesetzesauftrag vernebeln?

Win-Win oder eine Looser Situation?

Noch im Juni, also im fünften Monat nach dem Referendum, beeilten sich Verteidigungsminister und Innenministerin gemeinsam zu erklären, dass es nunmehr einen „Wehrdienst NEU“ gäbe und präsentierten diesen gleichsam als „Reform“. So als wäre alleine die Ankündigung bereits Wirklichkeit.

Von einem „Modularen Ausbildungssystem“ (Schutz und Hilfe, Cyber Sicherheit, einem militärischen Berufspraktikum, militärische Spezialisierung für Auslandseinsätze) war die Rede, das mit einem „Talentecheck“ sicherstellen sollte, künftig die Fähigkeiten und Wünsche junger Wehrpflichtiger zu berücksichtigen.

Foto: BundesheerKlug damals: "Das Reformprogramm beinhaltet etwa 180 Einzelmaßnahmen“. Vom gemeinsamen Sport mit Leistungssportlern bis hin zum WLAN in Kasernen war die Rede. Und im gemeinsamen Auftritt mit Klug die Innenministerin: "Das Ergebnis der Wehrpflicht-Volksbefragung war ein klarer Auftrag, die Wehrpflicht zu verbessern. Gemeinsam ist es uns gelungen, ein gutes Ergebnis für das Österreichische Bundesheer und die Wehrpflichtigen zu erzielen." Eine bemerkenswerte Analyse!

Das Ergebnis der Volksbefragung war dieses mitnichten. Wenn ein Schluss zulässig ist, dann der, dass ein Söldnerheer abzulehnen sei. Nicht unwesentlich dabei: Der Zivildienst (in seiner derzeitigen Form als Wehrersatzdienst) entfiele dann und sein Entfall würde vor allem im Gesundheitswesen Probleme entstehen lassen.

Befragt man Absolventen des „Wehrdienstes NEU“ nach ihrer Entlassung in das Zivilleben, ist von all den 180 Ankündigungen nichts zu bemerken. Stellt man gar die Sinnfrage nach den sechs Monaten ihres Grundwehrdienstes, stockt zumeist die Antwort. Lediglich bei wenigen, etwa im Sanitätswesen, meinen einige, „etwas für das spätere Leben gelernt zu haben“.

Klugs vergebene Chance

Eine große Chance wurde mit dem großspurigem Wort von einer „Wehrdienstreform“, die keine ist, vergeben. Eine kleine Änderung im Ablauf der zeitlichen Struktur des Grundwehrdienstes von „6 plus 0“ (was letztlich kaum sinngebend sein kann, wenn man Leute lediglich ausbildet, um sie nach Erreichen des Ausbildungsziels ohne weitere Inanspruchnahme zu entlassen) auf „5 plus 1“ unter Einführung verpflichtender Truppenübungen wäre ein einfacher, aber bedeutender Schritt – gewesen. Er wäre Voraussetzung für den Aufwuchs eines Heeres, das unserem Bedarf entspricht. Eines, das auch dem Auftrag des Gesetzgebers „ein Milizheer zu organisieren, das aus der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergänzt wird“ nachkommt und „zum überwiegenden Teil aus Truppen besteht, die zu Ãœbungszwecken oder zum Einsatz zusammentreten.“ Das machte Sinn und wäre gleichzeitig eine gute Voraussetzung, die Personalkosten für beamtete Soldaten (70 Prozent Anteil des Wehrbudgets) gewaltig zu reduzieren.

Ändert sich diesbezüglich nichts, bleibt auch jede Forderung nach mehr Geld sinnlos und wäre eine Vergeudung von Steuermitteln und wertvoller Zeit junger Bürger, deren Ausbildung keinen Zweck hat.

Ein junger Mitarbeiter der Tageszeitung DiePresse (Ch. Schwarz, Die Presse, 28 03) hat es höchst zutreffend formuliert, wenn er unmittelbar nach Ableistung seines Grundwehrdienstes seine Erfahrungen in einem Artikel zusammenfasste. Er wirft die Frage auf, ob der eigentliche Sinn des Wehrdienstes in der öffentlichen Wahrnehmung nicht längst zu stark in den Hintergrund getreten sei. Und er meint, dass dieser nicht darin läge, „… jungen Männern in Badeschlapfen unbegrenzten Zugang zum Internet zu ermöglichen. Sondern darin, im Ernstfall den Schutz und die Verteidigung der Republik sicherzustellen“.  MG

Fotos/Poster: BMLVS