Verpflichtende Weiterbildung für LKW-Lenker
35-stündige Zusatzqualifikationen bis 2014 verpflichtend!
10.09.2009 - 00:00 Uhr
Seit dem 10. September 2009 besteht für alle neuen Führerscheinanwärter für den C-Führerschein zusätzlich die Verpflichtung einer Grundqualifikationsprüfung wenn gewerblich Güter transportiert werden!
Für ALLE jene die bis zum 9. September 2009 den Führerschein C bereits besessen haben, ist eine 35 stündige Weiterbildung (bestehend aus 5 Modulen - á 7 Std) alle 5 Jahre vorgeschrieben!
D.h. ALLE LKW-Lenker im gewerblichen Güterverkehr (egal wie lange sie schon den LKW-Führerschein besitzen!) müssen spätestens bis zum 10. September 2014 eine insgesamt 35 stündige Weiterbildung nachweisen!


