Neue Ausbildungsvorschriften für Mopedausbildung
Seit dem 1. September 2009 sind 8 Fahrstunden verpflichtend!
01.09.2009 - 00:00 Uhr
Ausreichende Fahrzeugbeherrschung ist nachzuweisen
Seit dem 1. September 2009 müssen alle Mopedanwärter (egal welchen Alter`s) acht Fahrstunden absolvieren. Davon sind mindestens zwei Fahrstunden auf öffentlicher Straße zu fahren.
Es ist zwar keine praktische Prüfung vorgesehen, eine ausreichende Fahrzeugbeherrschung ist jedoch gegenüber dem Fahrlehrer nachzuweisen.
Wird der Erwerb von zwei oder mehreren Fahrzeugkategorien (Moped, Mopedauto, Invalidenkraftfahrzeug) angestrebt, setzt dies die Absolvierung der praktischen Ausbildung auf dem Übungsplatz (6 Std) auf allen in Betracht kommenden Fahrzeugen voraus. Die praktische Schulung im Verkehr (2 Std) muss aber nur einmal absolviert werden.
Übergangslösung bis 2011
Wer keinen Führerschein hat und aufgrund seines Alters bereits vor dem 1. September 2009 ohne Mopedausweis legal unterwegs war (vor dem 1. Sept. 2009 älter als 24 Jahre), kann sich bis 1. September 2011 ohne Ausbildung oder Prüfung einen Mopedausweis ausstellen lassen!
Diese Übergangsregelung gilt auch für all jene, die bereits vor dem 1. September 2009 auf Grund ihres Alters (geboren vor dem 1. September 1985) legal ein Moped lenken durften.
Kosten für die Ausstellung des Mopedausweises: 30,00.-
Fazit:
Das Lenken eines Mopeds ist seit dem 1. September 2009 nur mehr mit Mopedausweis (oder einem Führerschein) gestattet!!


