Egal ob du ein Motorrad, ein Boot, ein Pferd, einen Wohnwagen oder sonstige schwere Dinge zu ziehen hast - du brauchst evtl. den E-Führerschein!
Voraussetzungen
Die Führerscheinklasse E zu B ist zusätzlich zum B-Führerschein erforderlich, wenn du mit Fahrzeugen der Klasse B schwere Anhänger (über 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse) ziehen willst, und zwar dann wenn:
- die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen (Zugfahrzeug + Anhänger) 3500 kg übersteigt oder
- die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die Eigenmasse des Zugfahrzeuges
Beim Ziehen von Anhängern gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Du ziehst mit einem PKW einen "leichten Anhänger" (h.zul.ges.Masse max. 750kg)
Bei dieser Kombination muss die Eigenmasse des PKW zuzüglich 75 kg, mindestens doppelt so schwer sein wie die momentane Masse des Anhängers.
2. Du ziehst mit einem PKW einen "schweren Anhänger" (h.zul.ges.Masse über 750kg)
Bei dieser Kombination gibt es mehrere Möglichkeiten:
Wenn die h.zul.ges. Masse des PKW und die des Anhängers zusammengezählt, 3.500 kg übersteigt, so benötigt man auf jeden Fall einen E-Führerschein.
Wenn die h.zul.ges. Masse des Anhängers höher ist als die Eigenmasse des PKW benötigt man ebenfalls einen E-Führerschein.
Für Besitzer eines E-Führerscheins gelten jedoch andere- großzügigere Bestimmungen. Diese Personen dürfen nämlich auch Anhänger ziehen, deren tats. momentane Gesamtmasse, nicht größer ist, als die h.zul.ges. Masse des Zugfahrzeuges.
Somit ergibt sich für BE - Führerscheinbesitzer eine Gewichtsgrenze beider h.zul.ges. Massen zusammen von 7.000kg!
Alles verstanden ??? - Nein !? - Kein Problem !!!
Lade dir dieses einfache kleine Programm herunter. Damit ist es ein Kinderspiel, zu eruieren, ob ein E-Führerschein für deine Kombination erforderlich ist oder nicht, oder ob es sogar verboten ist diese Kombination zu ziehen.
Du brauchst nur die Daten laut Zulassungsschein einzugeben, und schon erhält man das Ergebnis.
Dieses Programm ist Eigentum der Fahrschule GAAL, und darf nur für Privatzwecke verwendet werden !!!
Höchstzulässige Geschwindigkeiten beim Ziehen von Anhängern - gar nicht so einfach!
- PKW mit leichtem Anhänger (hzges. Masse Anhänger <=750 kg)
auch wenn die Summe beider Fahrzeuge > 3.500 kg beträgt! ==> 50 - 100 - 100 - 100
- PKW mit schwerem Anhänger (hzges. Masse Anhänger > 750 kg)
wenn PKW- Anhängerkombination mit B-Führerschein erlaubt! ==> 50 - 80 - 80 - 100
- PKW mit schwerem Anhänger (hzges. Masse Anhänger > 750 kg)
wenn EzB Führerschein notwendig (da Summe > 3.500 kg) ==> 50 - 70 - 80 - 80