Führerschein mit 17

Ausbildungsbeginn ab dem vollendeten 16. Lebensjahr


Voraussetzungen

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr hast du die Möglichkeit mit der Ausbildung für die Führerscheinprüfung der Klasse B zu beginnen. Folgende Voraussetzungen musst du dafür erfüllen:

  • Verkehrzulässigkeit
  • geistige und körperliche Reife
  • gesundheitliche Eignung
  • eine oder zwei Personen, welche dich bei den Ausbildungsfahrten begleiten

Nachdem du die Grundausbildung in der Fahrschule absolviert hast, kannst du mit der Bestätigung um die Bewilligung zu Ausbildungsfahrten ansuchen.

Wer kann deine Begleitperson sein?

Personen, welche seit mindestens sieben Jahren eine Lenkerberechtigung der Klasse B besitzen und während der letzten 3 vergangenen Jahre ein Kraftfahrzeug gelenkt haben ohne einen schweres Verkehrsdelikt begangen zu haben. Falls die Person nicht dein Erziehungsberechtigter ist, muss der Behörde eine Zustimmungserklärung deines Erziehungsberechtigten vorleget werden.

Wie laufen die Übungsfahrten ab?

  • Bei den Übungsfahrten musst du das Fahrzeug mit einem Schild (L 17) kennzeichnen
  • Nach jeweils 1000 gefahrenen Kilometern musst du und deine Begleitperson eine begleitende Schulung und eine Schulfahrt absolvieren
  • Weiters ist eine Perfektionsschulung durchzuführen
  • 3000 Kilometern Übungsfahrt  und eine Perfektionsschulung 
  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Bestätigung des angestrebten Lernerfolges

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Probezeit

Führerscheinneulinge erhalten ihre Lenkberechtigungen zunächst auf Probe. Wird in diesem Probezeitraum ein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften begangen, so ist eine Nachschulung zu absolvieren.

Diese Nachschulung bringt neben zusätzlichen Kosten und einem hohen Zeitaufwand auch eine Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr mit sich.

Als schwere Verstöße, die zu einer Nachschulung führen, gelten z. B.

  • Überschreiten der 0,1-Promillegrenze,
  • Tempo-Überschreitung von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet,
  • Tempo-Überschreitung von mehr als 40 km/h auf der Freilandstraße,
  • Überfahren von „Halt“-Zeichen bei geregelten Kreuzungen,
  • Fahrerflucht,
  • Vorrangverletzung etc.

Wo darf ich mit meiner L17-Lenkberechtigung fahren?

Sobald du die Prüfung abgelegt und bestanden hast, wird die Lenkberechtigung erteilt. Sie berechtigt zum Fahren in Österreich sowie jenen Staaten, die ebenfalls den österreichischen „L17-Führerschein“ anerkennen (z.B. Deutschland, England, Nordirland und Dänemark).

Kurszeiten

Allgemeiner Teil für alle Führerscheinklassen
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag   jeweils von 1800 -2100 Uhr

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