
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr hast du die Möglichkeit mit der Ausbildung für die Führerscheinprüfung der Klasse B zu beginnen. Folgende Voraussetzungen musst du dafür erfüllen:
Nachdem du die Grundausbildung in der Fahrschule absolviert hast, kannst du mit der Bestätigung um die Bewilligung zu Ausbildungsfahrten ansuchen.
Personen, welche seit mindestens sieben Jahren eine Lenkerberechtigung der Klasse B besitzen und während der letzten 3 vergangenen Jahre ein Kraftfahrzeug gelenkt haben ohne einen schweres Verkehrsdelikt begangen zu haben. Falls die Person nicht dein Erziehungsberechtigter ist, muss der Behörde eine Zustimmungserklärung deines Erziehungsberechtigten vorleget werden.
Teste dein Wissen mit der Online-Führerscheinprüfungssimulation
Führerscheinneulinge erhalten ihre Lenkberechtigungen zunächst auf Probe. Wird in diesem Probezeitraum ein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften begangen, so ist eine Nachschulung zu absolvieren.
Diese Nachschulung bringt neben zusätzlichen Kosten und einem hohen Zeitaufwand auch eine Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr mit sich.
Als schwere Verstöße, die zu einer Nachschulung führen, gelten z. B.
Sobald du die Prüfung abgelegt und bestanden hast, wird die Lenkberechtigung erteilt. Sie berechtigt zum Fahren in Österreich sowie jenen Staaten, die ebenfalls den österreichischen „L17-Führerschein“ anerkennen (z.B. Deutschland, England, Nordirland und Dänemark).
Allgemeiner Teil für alle Führerscheinklassen
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 1800 -2100 Uhr
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()