
Nach bestandener Führerscheinprüfung, erhält man zwar seinen Führerschein, muss jedoch zwischen dem 2. und 4. Monat (siehe Grafik) zu einer
Erst wenn diese absolviert wurde, darf man zwischen dem 3. und 9. Monat
Zum Schluss folgt zwischen dem 6. und 12. Monat noch
Die L17-Ausbildung läuft grundsätzlich gleich ab, nur die "1. Perfektionsfahrt" entfällt!
Hier gibt es keine "Perfektionsfahrten" jedoch ebenfalls ein Fahrsicherheitstraining (frühestens nach dem 3., spätestens nach dem 9. Monat nach Führerscheinausstellung) Auch hier betrifft es alle Anwärter auf Klasse A (egal welchen Alters und egal ob bereits ein B-Führerschein vorhanden ist oder nicht) !
Der Fahrsicherheitskurs darf nur von dazu berechtigten Einrichtungen durchgeführt werden, die einen für dieses Training geeigneten Fahrtechnikplatz besitzen (mind. 6000 m2, Geschwindigkeitsmessanlage, bewässerter Rutschbelag usw.)!
Solche Plätze haben bekannterweise nur größere Vereine wie ÖAMTC und ARBÖ. Österreichweit gibt es nur wenige Fahrschulen, die so einen Platz anbieten können.
Zwischen Mattersburg und Eisenstadt gibt es seit August 2004 ein derartiges Fahrsicherheitszentrum!

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