Zu den Klängen der Bundeshymne ist der Nationalrat am Dienstag 29. Oktober 2013 in seine 25. Gesetzgebungsperiode gestartet.
Die Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ)
eröffnete die konstituierende Sitzung, an deren Beginn die Angelobung
der 183 Abgeordneten stand. Die Nationalratspräsidentin begrüßte die
Mandatare und wünschte ihnen für ihre Arbeit „alles Gute“ und „besten
Erfolg“.
"Sie werden geloben: unverbrüchliche Treue der Republik, stete und
volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und
gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten“, lautete die vom
ÖVP-Abgeordneten Jakob Auer als Schriftführer verlesene Formel. Die
Abgeordneten antworteten einzeln mit den Worten „Ich gelobe“.

Eine Grundnorm der Österreichischen
Wehrrechtsordnung ist der Artikel 79. (1) des Bundes-
Verfassungsgesetztes (B-VG): "Dem Bundesheer obliegt die militärische
Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems
einzurichten."
Kommentar SGSP:
Das Bundesheer ist also NICHT nach den Grundsätzen eines präsenten Berufskader-Rahmenheeres einzurichten.
Das Einrichten nach den Grundsätzen eines Milizsystems kann nur mit der
Wehrpflicht (Artikel 9a (3) des B-VG) im Grundwehr- und im späteren
Milizdienst erreicht und garantiert werden.
Eine Wehrpflicht nur im Grundwehrdienst ist weitgehend sinnlos, da es
nach der Grundwehrausbildung keine spätere Einsatzverwendung gibt.
Das Bundesheer ist also gegen den klaren Willen des Gesetzgebers
eingerichtet. Wie lange noch wird dieser weiterhin untätig zusehen?